Montag - Donnerstag: | 07:15 -16:30 Uhr | |
Freitag: | 07:15-15:30 Uhr | |
Bringzeit: | bis 08:45 Uhr |
Zuschüsse des Staates gemäß Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG (für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung) werden unter Beachtung der Regeln der Zuschussgeber an die Eltern direkt weitergegeben (max. 100 Euro pro Monat).
Kommunale Zuschüsse werden nach den geltenden Vorgaben direkt an die Eltern weitergegeben, indem wir diese vom Beitrag direkt in Abzug bringen.
Weitere Gebühren zuzüglich zum monatlichen Beitrag:
monatliche Essenspauschale: 125,00 Euro
musikalische Frühförderung: 5,00 Euro / Monat
Die Elternbeiträge und pauschale Essensbeiträge (Monatspauschalen) werden am 15. des laufenden Monats fällig. Die Kosten für das Essensgeld (Tagespauschale), werden am 15. des Folgemonats zur Zahlung fällig.
Wir haben folgende Ferienregelungen:
Weihnachten 2 Wochen
Pfingsten 1 Woche
Sommer 3 Wochen
Sie finden eine genaue Übersicht unserer Schließtage für 2024 hier: